Wichtige Förderungen des Landes Burgenland


Schulstartgeld


Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 120,- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

 

Fördervoraussetzungen: Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

 

ONLINE: www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/schulstartgeld/

 


Betreuungförderung


Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.

 

 

 

ONLINE: www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/kinderbetreuungsfoerderung/

 



Zusätzliche Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung


Um auch Personen mit geringerer Pension, die nur durch eine Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit einer PersonenbetreuerIn im Rahmen der legalen 24-Stunden-Betreuung zu Hause versorgt werden können, und zur (finanziellen) Entlastung der Angehörigen gewährt, das Land Burgenland ab 1.1.2018 eine zusätzliche Förderung für diese Betreuungsform.

 

Voraussetzungen:

Die Förderung gebührt nur auf Antrag. Voraussetzung dafür ist, dass auch eine Förderung nach dem § 21 b des Bundespflegegeldgesetzes durch das Sozialministeriumservice gewährt wird: damit ist gewährleistet, dass der Förderfall hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 24-Stunden-Betreuung bereits geprüft wurde. Eine weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung stellt das Vorliegen der Pflegegeld-Stufe 4 dar – bei fachärztlich bestätigter demenzieller Erkrankung reicht die Pflegegeld-Stufe 3.

 

Die Förderung ist mit bis zu 600 Euro pro betreuter Person (bzw. für ein Paar) in Sonderfällen bis 800 Euro und Monat begrenzt.

Antrag:
Die detaillierten Rahmenbedingungen sind in den „Richtlinien 2018 des Landes Burgenland für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ enthalten, die auch im Antragsformular enthalten sind. 

Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistraten Eisenstadt und Rust mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.


Mittagessenförderung


Die Burgenländische Landesregierung unterstützt ab 1. November 2019 einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen. Für Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein festgelegtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten, werden entrichtete Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen teilrückerstattet.

 

ONLINE: www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/informationen-fuer-eltern/mittagessensfoerderung/


Subventionsansuchen - Antrag für Vereine


Vereine sind ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens. Um die Vereine bestmöglich zu unterstützen, fördert die Gemeinde Winden am See

diese im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und nach Maßgabe der im Gemeindebudget zur Verfügung stehenden Mittel.

Um diese Förderungen effizient, transparent und gerecht vergeben zu können, wurden vom Gemeindevorstand die vorliegenden Richtlinien erstellt.

Vereinssubventionen im Sinne dieser Richtlinien sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Winden am See. Es besteht daher kein Rechtsanspruch

auf bestimmte Leistungen oder Förderungen.

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Formular Subventionsansuchen - Antrag für Vereine
Subventionsansuchen.pdf
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